Heckenpflege

Jährliche Pflege

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es aus Artenschutzgründen verboten, Hecken, lebende Zäune,
Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind lediglich schonende Formund
Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen (vgl. § 39 Absatz 2 Nummer 5 Bundesnaturschutzgesetz).

Hecken, die der Parzellenbegrenzung dienen, werden zweimal im Jahr beschnitten – jeweils im Sommer nach Abschluss
des Johannitriebes (nicht vor dem 24. Juni) und nach Abschluss der Vegetationsperiode.

Merkblatt Heckenpflege

Das ideale Schnittprofil

Bei ausreichend Platz sollten Sie Ihre Hecken so schneiden, dass sie nach oben schmaler werden und im Querschnitt ein trapezförmiges Profil aufweisen. So werden die unteren Zweigpartien optimal belichtet. Schattenverträgliche Arten wie Eibe oder Rot-Buche lassen sich als kompaktes Rechteckprofil schneiden.

Die Querschnitte von trapezförmigem und rechteckigem Heckenschnitt

Foto: MSG/Claudia Schick

Die Querschnitte von trapezförmigem und rechteckigem Heckenschnitt Foto: MSG/Claudia Schick